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Allgemeines

Das Amtsgericht Bad Säckingen ist als zentrales Nachlassgericht zuständig für die Gerichtsbezirke Bad Säckingen, Schopfheim und Schönau.

Maßgeblich für die Zuständigkeit in Nachlassverfahren ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers/der Erblasserin.

Kontakt

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:00 Uhr

A – C, O               07761/566-253

D – J, M, N:          07761/566-256

K ,P, Q                 07761/566-257

L, R – Z:               07761/566-284

Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen telefonische Auskünfte nur bedingt möglich sind. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr anliegen grundsätzlich schriftlich (Post oder E-Mail) zu stellen. 

Mailkontakt

nachlass@agbadsaeckingen.justiz.bwl.de

Bitte geben Sie im Betreff den Namen des Erblassers und – soweit bereits bekannt – das Aktenzeichen an. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Bitte beachten Sie, dass das Nachlassgericht in der Regel frühestens zehn bis 14 Tage nach dem Sterbefall die Mitteilung von den Standesämtern erhält. Eine frühere Kontaktaufnahme mit dem Nachlassgericht ist daher nicht zielführend.

Verfahrensablauf/-arten

Eine Erbenermittlung von Amts wegen ist im deutschen Erbrecht nicht vorgesehen. Daher erfolgt auch keine automatische Benachrichtigung oder Information von Erben.

Auf nachfolgenden Unterseiten erhalten Sie die wichtigsten allgemeinen Informationen zu den Aufgaben und Verfahrensabläufen des Nachlassgerichts.

Nicht zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören

  • Rechtliche und steuerliche Beratung im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren, dem materiellen Erbrecht (insbesondere der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen) und dem Erbschaftssteuerrecht,
  • Überprüfung und Beratung bzgl. der Geltendmachung und Erfüllung von Vermächtnissen, Auflagen und Pflichtteilsansprüchen,
  • Abwicklung und Auseinandersetzung der Nachlasswerte,
  • Erhebung und Überprüfung der Zusammensetzung des Nachlasses.

Sollten Sie in diesen Bereichen weitergehende und einzelfallbezogene Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater.

Wollen Sie sich tiefer in den Themenkomplex „Erbrecht“ einlesen, so empfehlen wir die Erbrechtsbroschüre https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/publikation/did/das-erbrecht-praktische-hinweise  

 

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