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Bezirk
Das Amtsgericht Bad Säckingen ist zuständig für das Gebiet der Gemeinden Bad Säckingen, Wehr, Laufenburg, Murg, Herrischried und Rickenbach.
In Familiensachen, Nachlasssachen und in Strafsachen, die vor das Schöffengericht gehören, ist die Zuständigkeit auch für die Bezirke Schönau und Schopfheim beim Amtsgericht Bad Säckingen konzentriert.
Dagegen ist die Zuständigkeit für Jugendschöffengerichtssachen, für Insolvenzsachen sowie für Zwangsversteigerungen für den gesamten Landgerichtsbezirk und damit auch für den Bezirk des Amtsgerichts Bad Säckingen beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen und die Zuständigkeit für das Handelsregister und das Partnerschaftsregister für den gesamten südbadischen Raum beim Amtsgericht Freiburg konzentriert.
Auch der Bereitschaftsdienst ist für den gesamten Landgerichtsbezirk beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen konzentriert.
Das Amtsgericht Bad Säckingen gehört zum Bezirk des Landgerichts Waldshut-Tiengen.