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Bezirk

Das Amtsgericht Bad Säckingen ist zuständig für das Gebiet der Gemeinden Bad Säckingen, Wehr, Laufenburg, Murg, Herrischried und Rickenbach.

In Familiensachen, Nachlasssachen und in Strafsachen, die vor das Schöffengericht gehören, ist die Zuständigkeit auch für die Bezirke Schönau und Schopfheim beim Amtsgericht Bad Säckingen konzentriert.

Dagegen ist die Zuständigkeit für Jugendschöffengerichtssachen, für Insolvenzsachen sowie für Zwangsversteigerungen für den gesamten Landgerichtsbezirk und damit auch für den Bezirk des  Amtsgerichts Bad Säckingen beim Link öffnet neues Fenster  Amtsgericht Waldshut-Tiengen und die Zuständigkeit  für das Handelsregister und das Partnerschaftsregister für den gesamten südbadischen Raum beim Link öffnet neues Fenster  Amtsgericht Freiburg konzentriert.

Auch der Bereitschaftsdienst ist für den gesamten Landgerichtsbezirk beim Link öffnet neues Fenster  Amtsgericht Waldshut-Tiengen konzentriert.

Das Amtsgericht Bad Säckingen gehört zum Bezirk des  Landgerichts Waldshut-Tiengen.

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