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Allgemeines
Seit dem 01.01.2018 sind in Baden-Württemberg im Zuge der Notariatsreform die Amtsgerichte und nicht mehr die Notariate für Nachlassverfahren zuständig.
Das Amtsgericht Bad Säckingen ist als zentrales Nachlassgericht zuständig für die Gerichtsbezirke Bad Säckingen, Schopfheim und Schönau. Maßgeblich für die Zuständigkeit in Nachlassverfahren ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers/der Erblasserin.
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zum Nachlassgericht und zu den Verfahrensabläufen.
Wollen Sie sich tiefer in den Themenkomplex „Erbrecht“ einlesen, so empfehlen wir die Erbrechtsbroschüre des Justizministeriums Baden-Württemberg.
Kontakt/Erreichbarkeit
Sie erreichen uns wie folgt:
Das Gerichtsgebäude befindet sich in 79713 Bad Säckingen, Hauensteinstraße 9. Direkt gegenüber befindet sich ein städtischer Parkplatz. Das Amtsgericht ist barrierefrei, ein behindertengerechter Parkplatz vor dem Haus.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr
Kontaktnummern:
A – C, K, O-Q: 07761/566-253 (09:00 - 11:00 Uhr)
D – J, M, N: 07761/566-256
L, R – Z: 07761/566-284
Das Nachlassgericht ist eine sehr kundenintensive Abteilung, weshalb in Spitzenzeiten aufgrund eines hohen Telefonaufkommens die Erreichbarkeit eingeschränkt sein kann. Gerne dürfen Sie Ihr Anliegen daher auch per E-Mail vorbringen: poststelle@agbadsaeckingen.justiz.bwl.de. Bitte geben Sie im Betreff den Namen des Erblassers und – soweit bereits bekannt – das Aktenzeichen an. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.
Das Nachlassgericht wird von den örtlichen Standesämtern automatisch über jeden Sterbefall im Bezirk informiert. Sie können den Verfahrensablauf unterstützen, wenn Sie den Standesämtern über das beauftragte Bestattungsinstitut oder direkt schnellstmöglich die Namen und Anschriften der nächsten Angehörigen mitteilen und die erforderlichen Unterlagen/Urkunden vorlegen. Weiterführende Informationen finden Sie bei www. service-bw.de.
Bitte beachten Sie, dass das Nachlassgericht in der Regel frühestens zehn bis 14 Tage nach dem Sterbefall die Mitteilung von den Standesämtern erhält. Eine frühere Kontaktaufnahme mit dem Nachlassgericht ist daher nicht zielführend.
Verfahrensablauf/-arten
Eine Erbenermittlung von Amts wegen ist im deutschen Erbrecht nicht vorgesehen. Daher erfolgt auch keine automatische Benachrichtigung oder Information von Erben.
Auf nachfolgenden Unterseiten erhalten Sie die wichtigsten allgemeinen Informationen zu den Aufgaben und Verfahrensabläufen des Nachlassgerichts.
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge)
- Erbscheinsverfahren
- Besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen
- Ausschlagung
- Sonstige Verfahren/Aufgaben
Nicht zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören
- Rechtliche und steuerliche Beratung im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren, dem materiellen Erbrecht (insbesondere der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen) und dem Erbschaftssteuerrecht,
- Überprüfung und Beratung bzgl. der Geltendmachung und Erfüllung von Vermächtnissen, Auflagen und Pflichtteilsansprüchen,
- Abwicklung und Auseinandersetzung der Nachlasswerte,
- Erhebung und Überprüfung der Zusammensetzung des Nachlasses.
Sollten Sie in diesen Bereichen weitergehende und einzelfallbezogene Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater.