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Willkommen auf der Internetseite des

Amtsgerichts Bad Säckingen


Sie erreichen das Amtsgericht Bad Säckingen postalisch unter:
Amtsgericht Bad Säckingen
Hauensteinstraße 9
79713 Bad Säckingen
oder per Telefon/Telefax unter:
Tel.: 07761/566-0 (Zentrale)
Fax.: 07761/566-267

oder per E-Mail unter: 
Poststelle@agbadsaeckingen.justiz.bwl.de

Aus rechtlichen Gründen dürfen Klagen und verfahrensbezogene Schriftsätze nicht per E-Mail übermittelt werden. Die landesrechtliche Umsetzung der durch eine ZPO-Reform zugelassenen Übersendung von Schriftsätzen in elektronischer Form hat noch zu erfolgen.
 
Nachtbriefkasten
Der sogenannte Nachbriefkasten dient dazu, bei fristwahrenden an das Gericht gerichteten Sendungen die Rechtzeitigkeit der Abgabe nachzuweisen. er befindet sich vor der Hauseingangstür des Amtsgericht. Es können fristwahrend Sendungen für das Amtsgericht Bad Säckingen eingeworfen werden. Auch tagsüber können dort Briefsendungen für das Gericht eingeworfen werden.


Wichtige Hinweise
 
Beim Amtsgericht Bad Säckingen muss mit Einlasskontrollen gerechnet werden. Diese können Wartezeiten zur Folge haben. Bitte halten Sie zur Kontrolle Ihren Ausweis und gegebenenfalls Ihre Ladung bereit. Rechtsanwälte und Behördenvertreter weisen sich bitte mit ihrem Anwalts- beziehungsweise Dienstausweis aus. Waffen jeglicher Art und gefährliche Gegenstände (Messer, Pfefferspray u.ä.) dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden. Sie können an der Wachtmeisterei in Verwahrung gegeben werden. Bei Verstößen gegen die Sicherheit und Ordnung im Gerichtsgebäude kann der Zutritt verwehrt und erforderlichenfalls auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Fotografieren und Filmen sowie Tonaufnahmen sind im Gericht grundsätzlich nicht erlaubt. In Einzelfällen kann auf schriftlichen, begründeten Antrag eine Genehmigung erteilt werden. Der Antrag ist an die Verwaltung des Gerichts zu richten.



 

 

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